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Persönlich · verständlich · gründungsnah
AVGS beim Jobcenter

Gründungscoaching mit AVGS beim Jobcenter beantragen.

Du beziehst Bürgergeld und möchtest dich selbstständig machen? Das Jobcenter kann ein Coaching fördern, wenn es deine berufliche Eingliederung unterstützt und zu deiner persönlichen Situation passt.

  • Für Bürgergeld-Beziehende
  • Persönliche Einzelfallprüfung
  • Coaching zur Gründungsvorbereitung
Gründerhelden-Maskottchen erklärt den AVGS beim Jobcenter
Grundlagen

Was prüft das Jobcenter bei deinem Vorhaben?

Entscheidend ist nicht nur, dass du gründen möchtest. Das Jobcenter betrachtet auch, ob die Selbstständigkeit realistisch ist und ob ein Coaching konkrete Planungslücken schließen kann.

01

Berufliche Perspektive

Deine geplante Selbstständigkeit sollte als nachvollziehbarer Weg aus dem Leistungsbezug oder in eine tragfähige Erwerbstätigkeit erscheinen.

02

Konkrete Geschäftsidee

Du solltest verständlich erklären können, welche Leistung du anbietest, wen du erreichen möchtest und warum dein Vorhaben zu dir passt.

03

Erkennbarer Coachingbedarf

Zeige, wobei du Unterstützung benötigst – etwa bei Businessplan, Finanzplanung, Marketing, Preisgestaltung oder Positionierung.

Gespräch beim Jobcenter

So bereitest du dich auf den Termin vor.

Du brauchst keinen perfekten Vortrag. Wichtig ist, dass dein Vorhaben ernsthaft, verständlich und vorbereitet wirkt.

1

Idee zusammenfassen

Beschreibe dein Angebot, deine Zielgruppe und den Nutzen deiner Leistung in wenigen Sätzen.

2

Erfahrung darstellen

Zeige, welche Qualifikationen, Branchenkenntnisse oder praktischen Erfahrungen du mitbringst.

3

Coachingbedarf benennen

Nenne konkrete Themen, die du nicht allein oder noch nicht sicher bearbeiten kannst.

4

Ziel erklären

Zeige, wie das Coaching deine Chancen auf eine tragfähige Selbstständigkeit verbessern soll.

Kostenlose Ersteinschätzung

Du möchtest gründen und brauchst einen klaren nächsten Schritt?

Wir prüfen gemeinsam deine Ausgangslage und zeigen dir, ob ein AVGS-Coaching zu deiner Situation passen könnte.

Eine Förderzusage erteilen ausschließlich die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Fördermöglichkeiten

AVGS, Einstiegsgeld und Leistungen für Selbstständige.

Neben einem Coaching können beim Jobcenter weitere Unterstützungen relevant sein. Sie werden getrennt geprüft und müssen in der Regel vor Beginn beantragt werden.

A

AVGS-Coaching

Der AVGS kann die Teilnahme an einer passenden Maßnahme zur Vorbereitung deiner Selbstständigkeit ermöglichen.

Einstiegsgeld

Einstiegsgeld kann den Start in eine hauptberufliche Selbstständigkeit finanziell unterstützen. Über Höhe und Dauer entscheidet das Jobcenter.

+

Leistungen für Selbstständige

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Darlehen oder Zuschüsse für notwendige Sachmittel sowie Beratung geprüft werden.

Wichtig: Förderungen sind getrennte Entscheidungen.

Ein bewilligter AVGS bedeutet nicht automatisch, dass auch Einstiegsgeld oder weitere Leistungen bewilligt werden. Jede Förderung wird separat geprüft.

Typische Fragen

Darauf solltest du eine klare Antwort haben.

Warum möchtest du dich selbstständig machen?

Erkläre, warum die Selbstständigkeit zu deinen Fähigkeiten, Erfahrungen und beruflichen Zielen passt.

Wer sind deine Kunden?

Beschreibe möglichst konkret, welche Zielgruppe du erreichen und welches Problem du lösen möchtest.

Wie möchtest du Umsatz erzielen?

Zeige erste Gedanken zu Preisen, Vertrieb, Kundengewinnung und möglichen Einnahmen.

Wobei hilft dir das Coaching?

Nenne konkrete Arbeitsfelder wie Businessplan, Finanzplan, Kalkulation, Marketing oder Förderanträge.

Vergleich

Jobcenter und Agentur für Arbeit: Wo liegt der Unterschied?

Jobcenter

Zuständig ist in der Regel das Jobcenter, wenn du Bürgergeld beziehst. Dein Vorhaben wird im Rahmen deiner beruflichen Eingliederung betrachtet.

  • AVGS kann geprüft werden
  • Einstiegsgeld kann relevant sein
  • Leistungen nach § 16c SGB II können geprüft werden

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit ist häufig zuständig, wenn du Arbeitslosengeld I beziehst oder dort arbeitssuchend gemeldet bist.

  • AVGS kann geprüft werden
  • Gründungszuschuss kann relevant sein
  • Restanspruch auf ALG I spielt eine Rolle
FAQ

Häufige Fragen zum AVGS beim Jobcenter.

Kann das Jobcenter einen AVGS für ein Gründungscoaching ausstellen?

Ja. Das Jobcenter kann im persönlichen Gespräch prüfen, ob ein Coaching zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit für deine berufliche Eingliederung geeignet ist.

Habe ich mit Bürgergeld automatisch Anspruch?

Nein. Die Förderung wird individuell geprüft. Entscheidend sind deine persönliche Situation, das Ziel des Coachings und die Einschätzung deiner zuständigen Fachkraft.

Brauche ich schon einen fertigen Businessplan?

Für das erste Gespräch reicht häufig eine klare Ideenskizze. Der Businessplan kann gerade ein zentraler Bestandteil des späteren Coachings sein.

Kann ich zusätzlich Einstiegsgeld beantragen?

Das kann möglich sein, wird aber unabhängig vom AVGS geprüft. Stelle den Antrag rechtzeitig vor Beginn deiner hauptberuflichen Selbstständigkeit.

Kann Gründerhelden die Förderung bewilligen?

Nein. Über den AVGS und weitere Förderungen entscheidet ausschließlich das zuständige Jobcenter.

Kostenlose Ersteinschätzung

Du möchtest den AVGS beim Jobcenter ansprechen?

Wir helfen dir dabei, deine Situation einzuordnen und die nächsten Schritte für dein Gründungscoaching zu strukturieren.